Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt bei 
Scheidung und Trennung

Allgemeine Informationen

Die Ehegatten schulden einander Ehegattenunterhalt.

Es gibt den Trennungsunterhalt, der während einer Trennung, aber noch bei bestehender Ehe bezahlt wird und den Geschiedenen-Unterhalt, auch "nachehelicher Unterhalt" genannt.

 

Es ergeben sich durchaus verschiedene Regelungen in Bezug auf den finanziellen Ausgleich unter Eheleuten.


Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen der Ehegatten.

  • Ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn ein Ehegatten kein oder zu wenig Einkommen hat wegen Kindesbetreuung, hohem Alter, Krankheit oder weil er keine Arbeit findet.
  • Ein Unterhaltsanspruch besteht auch dann, wenn der Ehegatte zwar eine Arbeitsstelle hat, aber nicht genug verdient, um den Lebensstandard der ehelichen Lebensgemeinschaft aufrechtzuerhalten.

 

Für die Berechnung des Unterhalts ist die Höhe des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Unterhaltsberechtigten maßgeblich.

Zu den Einkommensarten zählen z.B. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.

 

Von dem jeweiligen Einkommen werden die Belastungen (Steuern und Sozialabgaben, Zinsen für die Finanzierung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung) abgezogen.


Von dem ermittelten Einkommen werden berufsbedingte Aufwendungen und der Kindesunterhalt abgezogen.

Sodann wird das Einkommen des Unterhaltberechtigten ermittelt.

 

Kümmert sich der Unterhaltsverpflichtete oder Unterhaltsberechtigte um die gemeinschaftlichen Kinder, so ist er je nach Fall verpflichtet, eine Teilzeittätigkeit aufzunehmen.


Unsere Empfehlung:

Da jeder Lebenssachverhalt unterschiedlich ist und auch jede Ehe unterschiedlich verläuft, empfiehlt es sich in jedem Fall, sich durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) beraten zu lassen.

 

Folgende Fragen sind rechtlich zu klären:

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ehegattenunterhalt

  1. Höhe eines Unterhaltsanspruchs
  2. Dauer eines Unterhaltsanspruchs
  3. Sonstiges (Auskunftsanspruch, Voraussetzungen für eine wirksame Vereinbarung, Prozessführung im Streitfalle usw.)

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei Hentschke & Blükle.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen.

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Rufen Sie uns an unter 07135-974990 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Wir sind als Rechtsanwälte überwiegend in der Region Bönnigheim, Eppingen, Schwaigern, Lauffen, Nordheim, Güglingen, Zaberfeld, Cleebronn, Besigheim, Hessigheim und Brackenheim tätig.

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Familienrecht

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Sorgerecht für Kinder

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Umgangsrecht mit Kindern

Das Besuchsrecht 
mit dem Kinde

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Interessengerechter Ausgleich bei Scheidung und Trennung
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