Unter Umgangsrecht versteht man das Besuchsrecht mit dem Kinde.
Hier spricht das Gesetz nunmehr von einem Recht des Kindes!
Das Kind
hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen nach der Trennung oder Scheidung.
Jeder Elternteil
hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
Auch wenn ein Elternteil die alleinige Sorge für das Kind hat, steht dem anderen Elternteil in jedem Fall das sogenannte Umgangs- oder Besuchsrecht zu.
Das Gesetz hat dies zum Wohle des Kindes so geregelt.
Es ist die Pflicht des Ehegatten, bei dem sich das Kind aufhält, den Umgang zu gestatten und zu fördern. Im Streitfall
entscheidet allerdings das Familiengericht.
Die Ausübung des Umgangsrechts kann gerichtlich erzwungen werden.
Sofern sich ein Elternteil nicht an die festgelegte Regelung hält, kann es zur Festsetzung eines Zwangsgelds kommen.