Grundsätzlich gilt, Kindesunterhalt muss bezahlt werden.
Aber wie viel?
Diese wird fortlaufend neu angepasst.
Getrennt lebende Kinder haben hiernach einen höheren Unterhaltsanspruch.
Barunterhalt muss in der Regel der bezahlen, bei dem die Kinder nicht leben.
Wenn Sie mithilfe dieser Tabelle Ihre Frage nicht geklärt bekommen, kann ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes/Ihrer Kinder geben.
Sie erreichen mich in meinem Büro in Brackenheim.
Dazu brauche ich Ihre/die Ihres Ehegatten:
- letzten 12 Verdienstbescheinigungen
- Zusammenstellung der weiteren Einkünfte der letzten 12 Monate
- letzten Einkommensteuerbescheid
- Vermögenszusammenstellung auf den vorangegangen Monatsletzten
- Mitteilung, wo die Kinder leben